Bestimmt habt Ihr schon innerhalb des BKV von Fahrtenbüchern gehört und euch vielleicht gefragt, was es damit beim Paddeln auf sich hat. Geht es dabei um die Kilometerleistung der Boote, damit man weiß, wann man neue kaufen soll? Oder muss man, wie beim Dienstwagen, eine private und eine geschäftliche Nutzung der Boote trennen? Nein, natürlich nicht!
Die folgende Liste von häufig gestellten Fragen (engl.: FAQ) soll die dringensten Themen erläutern und offene Fragen hoffentlich klären. Wenn Ihr selber eine Frage habt, die hier nicht aufgeführt und beantwortet ist, dann lasst es mich wissen.
Ich teile die Fragen in einen allgemeinen Teil und jeweils einen für das Papier- und das elektronische Fahrtenbuch:
Allgemeiner Teil
Was ist ein Fahrtenbuch?
Das Fahrtenbuch im Kanusport ist ein Buch, in dem man seine Paddelfahrten dokumentiert. Man trägt dazu das Datum ein, an dem man gepaddelt ist, und auf welchem Gewässer. Dazu notiert man, wo man sein Boot ein- und wieder ausgesetzt und wieviel Kilometer man dabei auf dem Wasser zurück gelegt hat. Wer möchte, kann in einem Kommentarfeld noch besondere Vorkommnisse oder Eindrücke festhalten, z.B. außergewöhnliche Wetterbedingungen, besonders leichte oder schwierige Umtragestellen oder ganz persönliche Anmerkungen.
Darüber hinaus gibt es in vielen Vereinen (auch bei uns) ein Vereinsfahrtenbuch, das in der Regel im Bootshaus ausgelegt ist. Hier trägt man vor Fahrtantritt das angestrebte Fahrtziel ein und trägt sich nach der Rückkehr von dieser Fahrt wieder aus.
Wozu nutzt man es?
Mit den dokumentierten Fahrten im Fahrtenbuch hat man eine Gedächtnisstütze, wann man einen Fluss gefahren ist, von wo bis wo und wie einem das gefallen hat (Kommentarfeld!). So lässt sich auch nach Jahren noch feststellen, welche Flüsse oder Seen man schon befahren hat.
„Wie hieß nochmal der Bach, den wir Pfingsten 2003 gepaddelt sind?“ „Wo war noch gleich die Einsatzstelle am Fluss xy, wo man so gut mit dem Auto heran kommt?“ „Habt Ihr eine Idee, wo wir dieses Jahr im Sommer mehrere schöne Tagesfahrten von einem festen Standort aus machen können?“ „Wir wollen eine Wanderfahrt auf der Weser machen, in welchem Abstand finden sich Bootshäuser zum Übernachten?“
Solche und andere Fragen lassen sich mit einem Fahrtenbuch leicht nachvollziehen, auch wenn das eigene Gedächtnis die Antwort nicht mehr weiß. Viele ältere Kanuten hüten ihre gesammelten Fahrtenbücher deshalb wie einen Schatz und schauen stolz auf das Bord im Buchregal, in dem zehn, fünfzehn Fahrtenbücher nebeneinander stehen.
Ein anderer Nutzungsgrund ist die Teilnahme an Wettbewerben, bei denen man bestimmte Paddelleistungen nachweisen muss, um einen Platz oder Preis zu gewinnen.
Der Deutsche Kanu Verband (DKV) ist einer der erfolgreichsten Sportverbände in Deutschland und führt in den Leistungssport-Disziplinen bei Meisterschaften und Olympiaden regelmäßig den Medaillenspiegel an.
Doch auch im Freizeit- und Wandersport gibt es Wettbewerbe, in denen man seine Leistungen mit anderen messen kann. Dazu gehören neben dem Wanderfahrerabzeichen-Wettbewerb (WFA) des DKV viele kleinere, regionale Wettbewerbe: Wikinger-Wanderfahrer-Abzeichen, Weser-Wander-Abzeichen, Oberelbe-Wasserwanderabzeichen, Rhein Kanu Abzeichen u.v.m.
Den meisten dieser Wettbewerbe ist gemein, dass Teilnehmer eine bestimmte Strecke auf einem ausgewählten Gewässer paddeln müssen oder, beim WFA-Wettbewerb des DKV, eine bestimmte, alters- und geschlechtsspezifische Gesamtkilometerleistung innerhalb einer Paddelsaison nachweisen müssen. Zu diesem Zweck werden die Paddelleistungen in ein Fahrtenbuch eingetragen und beim Ausrichter des Wettbewerbes zur Überprüfung eingereicht.
Oft nutzen die Vereine, Bezirke und Landesverbände innerhalb des DKV diese Fahrtenbücher auch, um noch zusätzlich Jahresbestleistungen in ihrer jeweiligen Organisationen zu küren.
In das oben erwähnte Vereinsfahrtenbuch im Bootshaus werden die Fahrten vor Antritt ein- und nach Beendigung wieder ausgetragen. Diese Eintragungen dienen der persönlichen Sicherheit bzw. um den Anspruch aufVersicherungsleistungen begründen zu können:
Wenn ein Vereinsboot im Regal fehlt, kann mit einem Blick ins Fahrtenbuch festgestellt werden, wer damit unterwegs ist. Wenn es allmählich dunkel wird und derjenige ist von seiner Fahrt noch nicht zurück, kann man sich gezielt in der angegebenen Region auf die Suche machen. Was im Alpinsport gang und gäbe ist („Wir planen heute einen Aufstieg zur Hütte xy“.) können wir so auch im Kanusport übernehmen.
Wenn es dann tatsächlich einmal zu einem Unfall mit Schaden gekommen ist, greift oft die Sportversicherung des Landessportbundes, die wir für unsere Mitglieder abgeschlossen haben. Sie greift aber nur dann, wenn es sich um eine Vereinsveranstaltung handelt und die Fahrt im Fahrtenbuch eingetragen war.
Zusätzlich nutzt der Vereinswanderwart bei der Auswertung der persönlichen Fahrtenbücher der Mitglieder das Vereinsfahrtenbuch stichprobenartig, um behauptete Fahrtleistungen überprüfen zu können.
Wo kann ich die Bedingungen des DKV-Wanderfahrerabzeichens und all der anderen Wettbewerbe nachlesen?
Die Bedingungen des Wanderfahrerabzeichen-Wettbewerbes finden sich in der Wandersportordnung, die auf der Webseite des DKV hinterlegt ist. Für die oben genannten regionalen Wettbewerbe finden sich die Ausschreibungen bei den jeweils ausrichtenten Vereinen oder Verbänden:
- Wikinger-Wanderfahrer-Abzeichen (LKV Schleswig-Holstein)
- Weser-Wander-Abzeichen (LKV Niedersachsen)
- Oberelbe-Wasserwanderabzeichen (Sportgemeinschaft Kanu Meissen)
- Spreewaldabzeichen
- Rhein Kanu Abzeichen (Bezirk Altrhein im Hessischen Kanu Verband)
- …
Warum sollte ich ein Fahrtenbuch führen?
Aus den oben genannten Nutzungsgründen wären also der Einsatz als Gedächtnisstütze und die Teilnahme an Wettbewerben gute persönliche Gründe, ein eigenes Fahrtenbuch zu führen.
Zusätzlich dazu gibt es aus Vereinssicht noch weitere Gründe, die für die Führung von Fahrtenbüchern sprechen. Wer schon eine Weile paddelt, der kann aus eigener Erfahrung bestätigen, dass die Einschränkungen und Auflagen für die Befahrung von Gewässern ständig zunehmen. Der Naturschutz (gefährdete Arten), der Neu-, Um- oder Rückbau von wasserbaulichen Einrichtungen (Wehre, Schleusen) aber auch die Wahrung von Eigentumsrechten (Betretungsverbote) sind häufig Anlässe, um die Befahrung bestimmter Gewässer einzuschränken.
Wenn die Vereine, Bezirke und Landesverbände stichhaltige Daten zu Befahrungshäufigkeiten der in ihren Regionen vorhandenen Gewässern hätten, dann könnten sie diese Statistiken für die politische (Lobby-)Arbeit nutzen. Wir wären dann z.B. in der Lage, ein Mitspracherecht bei der Planung von Wasserbauten einzufordern. Wir könnten nachweisen, dass wir bestimmte Gewässer regelmäßig nutzen und deshalb ihr Erhalt nötig ist. Genauso könnten wir belegen, dass die Übertretung eines Befahrungsverbotes von keinem unserer Mitglieder begangen wurde.
Die Liste der möglichen Nutzungen dieser Daten ließe sich beliebig erweitern. Wichtig zu erwähnen ist dabei, dass die Nutzung dieser Daten nur anonymisiert und nach den Grundsätzen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfolgt.
Welche Arten von Fahrtenbüchern gibt es ?
Wir unterscheiden zwischen den persönlichen Fahrtenbüchern, die jedes Mitglied für sich selber führt, und demVereinsfahrtenbuch, welches im Bootshaus ausliegt.
Beim persönlichen Fahrtenbuch gibt es die Möglichkeit, dies traditionell in Papierform zu führen oder auf elektronischeWeise, also mit Unterstützung durch einen Computer o.ä.. Wenn ein persönliches Fahrtenbuch elektronisch geführt wird, dann hängt es von dessen Umsetzung ab, ob damit auch gleich das Vereinsfahrtenbuch elektronisch vorliegt.
Entscheidet sich ein Verein dafür, in seinem Bootshaus einen Computer mit einem Fahrtenbuchprogramm zu installieren, dann sind sowohl die persönlichen Fahrten als auch die für den Verein wichtigen Daten gemeinsam erfasst und vorhanden. Entscheidet sich ein Verein, aus welchen Gründen auch immer, gegen den Betrieb eines solchen Computers im Bootshaus, können die Mitglieder immer noch das elektronische Fahrtenbuch (eFB) des DKV für den persönlichen Gebrauch nutzen und im Bootshaus Eintragungen in das Vereinsfahrtenbuch wie gewohnt vornehmen.
Welches der beiden persönlichen FB sollte ich benutzen?
Das kommt darauf an, aus welchem Grund ich es führe (s.o.):
Will ich lediglich eine Übersicht zur persönlichen Nutzung haben, dann kann ich jede Form von Dokumentation wählen. In Papierform also z.B. ein Vokabelheft, Karteikarten, einen Notizblock oder anderes. Wenn ich einen Computer nutze, kann ich mir dafür eine Textdatei anlegen. Wenn ich die Kilometer automatisch ausgerechnet haben möchte, wähle ich vermutlich ein Rechenblatt in einer Tabellenkalkulation. Ganz Versierte nutzen gar eine Datenbank für diesen Zweck.
Anders sieht es aus, wenn ich an Wettbewerben teilnehmen möchte. Dann sind vom Ausrichter häufig Regeln erlassen worden, wie Fahrten zu dokumentieren sind. Beim größten Wettbewerb, dem Wanderfahrerabzeichen des DKV, ist in der Papierform das offizielle Fahrtenbuch des DKV zu führen. Wer sein Fahrtenbuch elektronisch führt, muss dafür sorgen, dass die Daten dann entweder in das Papierbuch übertragen werden (manuell oder durch formatierte Ausdrucke zum Einkleben). Oder er nutzt gleich das elektronische Fahrtenbuch (eFB) des DKV.
Die grundsätzliche Entscheidung zwischen Papier- und elektronischem Fahrtenbuch ist gewiss von der persönlichen Zugewandheit zu Computern und elektronischen Medien bestimmt. Das kann eine Alters- und Generationenfrage sein, muss es jedoch nicht.
Aus Gründen der Bequemlichkeit könnte es vorteilhaft sein, ein elektronisches Fahrtenbuch zu führen. Hier ist es möglich, dass bei Gruppenfahrten eine/r der Teilnehmer/innen die Fahrt für alle anderen Teilnehmer gleich mit einträgt. Das geht natürlich nur bei den Teilnehmern, die ebenfalls ihr Fahrtenbuch elektronisch führen. Wenn das bei den Vereinsfahrten der Fahrtenleiter übernimmt, oder bei den Jugendtrainings der jeweilige Sportassistent oder Übungsleiter, dann ist das für alle schnell erledigt.
Für die oben angesprochene Nutzung anonymisierter Befahrungshäufigkeiten ist es theoretisch egal, ob papierne oder elektronische Fahrtenbücher geführt werden. Praktisch ist es jedoch so, dass niemand den Aufwand treibt (bzw. treiben kann), Befahrungsstatistiken aus den Papier-Fahrtenbüchern von Hand zu erzeugen.
Beim elektronischen Fahrtenbuch fallen diese Daten dagegen automatisch ohne Mehraufwand mit an.
Wenn ich mich für eine der beiden Varianten entscheide, lege ich mich dann auf immer fest oder ist ein späterer Wechsel möglich?
Wer bisher noch gar kein Fahrtenbuch führt, z.B. weil er jetzt erst mit dem Paddeln beginnt, dem steht die Wahl völlig offen – Papier oder elektronisch. Eine Übernahme „historischer“ Daten muss in der Regel nicht erfolgen und selbst wenn, wäre sie in beiden Fällen vermutlich ohne großen Aufwand möglich. Die Fahrten der aktuellen Saison kann man meistens noch ganz gut rekonstruieren.
Wer bisher ein Papier-Fahrtenbuch geführt hat, kann sich entscheiden, das weiter zu führen oder auf ein elektronisches Buch zu wechseln. Wer weiter auf Papier setzt, hat dadurch keine Nachteile. Ein Wechsel auf ein elektronisches Buch ist jederzeit möglich. Der Wanderwart eines Vereines wird die Abrechnung des Papierbuches mittels eines sogenanntenstillen Kontos sowieso im elektronischen Fahrtenbuch vornehmen. Dazu später mehr.
Wer bisher ein eigenes elektronisches Fahrtenbuch (z.B. Excel-Liste) geführt hat, kann dessen Daten in das elektronische Fahrtenbuch des DKV importieren und dann die Buchführung dort fortsetzen. Falls er oder sie irgendwann die Entscheidung treffen sollte, das eFB nicht mehr nutzen zu wollen, dann können die dort geführten Fahrten wieder exportiert werden. Ein Nachweis der Leistungen ist damit möglich und fortan kann jede andere Lösung von Papier bis hin zu einem anderen (ggfs. noch zu entwickelnden) elektronischen Verfahren genutzt werden.
Was aus meiner Sicht keinen Sinn macht, theoretisch aber möglich wäre, ist ein mehrfacher Wechsel zwischen Papier und elektronischer Fahrtenbuchführung. Es müsste dann jedesmal die Leistung aus dem einen Buch in das andere überführt werden. Wie gesagt, denkbar, aber nicht wirklich praktisch.
Ich möchte überhaupt kein Fahrtenbuch führen – welche Konsequenzen hat das?
Kurz und knapp: Keine.
Wer einfach nur paddeln möchte und weder auf persönliche Gedächtnisstütze noch Teilnahme an Wettbewerben Wert legt, der kann das tun. Wir können, wollen und werden niemanden zum Führen eines Fahrtenbuches zwingen.
Es wäre schade um die Paddel-Kilometer, die uns als BKV dann sowohl in der Vereinswertung des DKV und auch für die Lobbyarbeit mit Befahrungshäufigkeiten fehlen, aber damit werden wir umgehen können.
Die einzige denkbare Ausnahme von dieser Aussage könnte bei der Nutzung von Vereinsbooten bestehen, bei denen der Vorstand eventuell aus versicherungsrechtlichen Gründen (s.o.) einen Eintrag ins Vereinsfahrtenbuch fordern könnte (es heute aber nicht tut!). Davon wäre die Führung von persönlichen Fahrtenbüchern aber nicht betroffen.
Papierfahrtenbuch
Die folgenden Fragen beziehen sich auf das Führen eines Fahrtenbuches aus Papier:
Ich möchte ein Papierfahrtenbuch führen, wo bekomme ich das her?
Für die Teilnahme am Wettbewerb des DKV ist die Nutzung eines seiner offiziellen Fahrtenbücher erforderlich. Diese kann man sowohl für den Jugendlichen– als auch Erwachsenen-Bereich direkt vom DKV beziehen oder aber bei unserer Kassenwartin Verena käuflich erwerben.
Muss ich jede Fahrt in mein persönliches Fahrtenbuch eintragen?
Natürlich muss man nicht jede Fahrt in das Fahrtenbuch eintragen, aber es werden selbstverständlich auch nur solche für die Teilnahme an Wettbewerben gewertet, die sich darin befinden. Wer z.B. ein Boot probefährt und sich nur 100 m flussauf- und flussabwärts von Bootssteg wegbewegt, wird das natürlich nicht eintragen. Wer sich zum abendlichen Workout ins Boot setzt und die Runde zwischen den beiden Wehren (Bootshaus – Zwingerwehr – Bootshaus – Graniniwehr – Bootshaus, oder umgekehrt) fährt, kann das natürlich eintragen.
Für die Jugendlichen gibt es noch eine Sonderregelung bei Trainingseinheiten vor dem Bootshaus (die keine Freizeit- und Wanderfahren im eigentlichen Sinne sind): Für jede volle Stunde auf dem Wasser können sie sich vier (4) Kilometer für eine sogenannte „ortsgebundene Paddeleinheit“ in das Fahrtenbuch eintragen.
Ich nutze ein Papierfahrtenbuch und möchte am Wanderfahrerwettbewerb (WFA) teilnehmen. Wann und wo muss ich mein Fahrtenbuch einreichen?
Die Paddelsaison im Sinne des WFA-Wettbewerbes dauert vom 01. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet das Jahr, in dem die Saison endet, auch das Jahr der Paddelsaison. Die Paddelsaison 2013 beginnt also am 01. Oktober 2012 und endet am 30. September 2013.
Direkt im Anschluss daran muss das Fahrtenbuch bei dem/der Wandertwart/in eines Vereins zur Prüfung abgegeben werden. In unserem Verein ist das derzeit Birgit.
Die Jugendlichen geben ihr Fahrtenbuch bei dem/der Jugendwart/in ab, also Katja.
Muss ich jede Fahrt in das Vereinsfahrtenbuch eintragen?
Wie oben erwähnt, gibt es weder die Pflicht, ein persönliches noch das Vereinsfahrtenbuch zu nutzen. Die einzige Ausnahme könnte künftig bei der Nutzung von Vereinsbooten bestehen, deren Gebrauch im Vereinsfahrtenbuch dann zu dokumentieren wäre.
Es gibt allerdings gute Gründe (s.o.) , dennoch seine Fahrten in das Vereinsfahrtenbuch einzutragen: die persönliche Sicherheit, der Anspruch auf eventuelle Versicherungsleistungen und der Nachweis von Fahrten für die Wettbewerbsteilnahme.
Ich habe an einer Schulung teilgenommen. Wie muss ich die im Fahrtenbuch eintragen?
Im WFA-Wettbewerb des DKV sind in den höheren Stufen Silber und Gold die Nachweise von Ökologie- und Sicherheitsschulungen gefordert. Der BKV bietet selber solche Schulungen an. Bei diesen Schulungen werden in der Regel Teilnahmebescheinigungen ausgestellt, aber auch Bescheinigungen direkt im Papierfahrtenbuch vorgenommen. Sowohl die Fahrtenbücher für Jugendliche als auch für Erwachsene haben dazu gesonderte Seiten, auf denen der Nachweis beider Schulungen erfolgen kann.
Elektronisches Fahrtenbuch
Die folgenden Fragen beziehen sich auf das Führen eines Fahrtenbuches im elektronischen Fahrtenbuch (eFB) des DKV. Auf dessen Webseite finden sich ausführliche Anleitungen und ein Online-Handbuch, das die Nutzung des eFB minutiös erklären. Zusätzlich beantworten die Macher und Betreiber des eFB Fragen zur Nutzung des Fahrtenbuches in einem eigenen Forum. Hier stelle ich deswegen nur die entsprechenden Verweise auf die dort vorhandene Dokumentation dar:
Ich möchte als Erwachsener gern das elektronische Fahrtenbuch nutzen, wie geht das?
Das elektronische Fahrtenbuch des DKV befindet sich auf der Webseite www.kanu-efb.de, der direkte Einstieg findet sich unter efb.kanu-efb.de. Vorher der ersten Nutzung ist jedoch eine Registrierung nötig, bei der mit den persönlichen Daten das Fahrtenbuch einmalig angelegt werden muss.
Das eFB unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Benutzerkonten (engl. „account“):
- Aktives Konto
- Stilles Konto
Das Aktive Konto ist das, was man sich selber mit der Registrierung anlegt.
Ein stilles Konto kann der Wanderwart eines Vereins für diejenigen Mitglieder nutzen, die sich für die (Weiter-) Führung eines Papier-Fahrtenbuches entschieden haben. Am Ende der Saison wird er die Kilometersumme aus den ausgewerteten Papier-Büchern dorthin übertragen und die weitere Abrechnung der Vereinsleistung im eFB fortführen.
Ein stilles Konto kann jederzeit auf Wunsch des entsprechenden Mitgliedes in ein aktives Konto umgewandelt werden. Der umgekehrte Weg einer Umwandlung von einem aktiven in ein stilles Konto geht hingegen nicht.
Bislang war im BKV die Nutzung von Fahrtenbüchern eher die Ausnahme als die Regel (außer im Jugendbereich). Weil wir als Verein aber trotzdem die Paddellleistung unserer Mitglieder darstellen und abrechnen wollten, haben wir für die Mitglieder, von denen wir wissen, dass sie in diesem Jahr gepaddelt sind, vorsorglich stille Konten eingerichtet. Wer ein Papierfahrtenbuch führt, wird davon nichts merken – alles bleibt, wie es war.
Eine Liste der bereits angelegten stillen Konten wurde per Mail an alle Mitglieder verschickt.
Wer ein aktives Konto im eFB selber führen möchte, wendet sich für die Umwandlung des stillen Kontos an mich. Falls ein solches stilles Konto für euch noch nicht eingerichtet wurde, kann die Anmeldung mithilfe der folgenden Anleitung (PDF) einfach selber vornehmen.
Ich möchte als Jugendlicher gern das elektronische Fahrtenbuch nutzen, wie geht das?
Prinzipiell geht das genauso wie bei den Erwachsenen, nur dass die Anmeldung am Fahrtenbuch durch einen Erwachsenen erfolgen muss. Also entweder durch ein im Verein mitpaddelndes Elternteil, einen erwachsenen „Paten“, durch den/die Jugendwart/in oder durch ein anderes Vorstandsmitglied. Nach der Anmeldung funktioniert die Nutzung des eFB genauso wie bei den Erwachsenen.
Im elektronischen Fahrtenbuch gibt es eine „Gemeinschaftsfahrt“ und eine „Gruppenfahrt“ zur Auswahl, welche muss ich auswählen?
Der WFA-Wettbewerb des DKV fordert in den verschiedenen Stufen die Teilnahme an sogenannten Gemeinschaftsfahrten. Dies sind alle Fahrten, die offiziell vom Verein, dem Bezirk, dem Landeskanuverband oder dem Deutschen Kanu Verband in einer Termindatenbank ausgeschrieben wurden. Für die Teilnahme an solchen Fahrten gibt es in der Regel Urkunden und Teilnahmebestätigungen, die man zusammen mit seinem Fahrtenbuch dem Wanderwart zur Prüfung vorlegen muss.
Im elektronischen Fahrtenbuch gibt es die Möglichkeit, direkt aus der Termindatenbank des DKV die entsprechende Gemeinschaftsfahrt auszuwählen und deren Daten zu übernehmen. Der folgende Abschnitt im Online-Handbuch beschreibt, wie das geht.
Wenn man hingegen einfach nur so, selbst organisiert und eigenverantwortlich zusammen paddelt, dann handelt es sich um eine Gruppenfahrt.
Wir planen eine Paddeltour und wollen diese als Gruppenfahrt im eFB eintragen. Worauf müssen wir achten?
Die Eintragung einer gemeinsameren Fahrt, einer sogenannten „Gruppenfahrt“ ist eine der großen Erleichterung, die das elektronische Fahrtenbuch mit sich bringt. Ein beliebiges Mitglied der Gruppe, nicht zwangsläufig der Fahrtenleiter, kann die Fahrtdaten für alle Teilnehmer gemeinsam eintragen. Der folgende Abschnitt im Online-Handbuch des eFB beschreibt, worauf dabei zu achten ist.
Ich habe an einer Schulung teilgenommen. Wie muss ich die im eFB eintragen?
Im WFA-Wettbewerb des DKV sind in den höheren Stufen Silber und Gold die Nachweise von Ökologie- und Sicherheitsschulungen gefordert. Der BKV bietet selber solche Schulungen an. Bei diesen Schulungen werden in der Regel Teilnahmebescheinigungen ausgestellt, aber auch Bescheinigungen direkt im Papierfahrtenbuch vorgenommen. Sowohl die Fahrtenbücher für Jugendliche als auch für Erwachsene haben dazu gesonderte Seiten, auf denen der Nachweis beider Schulungen erfolgen kann.
Genau die gleiche Funktionalität steht im elektronischen Fahrtenbuch auch zur Verfügung. Der folgende Abschnitt im Online-Handbuch beschreibt, wie man Schulungen im eFB eintragen kann.
Für die Zukunft ist geplant, dass Schulungen direkt vom Schulungsleiter für alle Teilnehmer in das eFB eingetragen werden können, ähnlich wie heute schon die Gruppenfahrten. Das wird dann die nächste Form der Erleichterung gegenüber einem Papierfahrtenbuch sein.
Im dem Menü Wettbewerb steht etwas von „Individuelle Leistungsanforderungen“ – was ist das?
Der WFA-Wettbewerb des DKV sieht Erleichterungen für Personen vor, die an einer körperlichen Einschränkung leiden, umgangssprachlich auch Behinderung genannt. Was in der Umgangssprache so schnell ausgesprochen ist, zieht im Gedruckten weite Kreise, insbesondere, wenn es in einem System der elektronischen Datenverarbeitung geschieht. Die einschlägigen Gesetze und Normen sehen für solche Systeme erhöhte Prüfanforderungen vor, weswegen viele Programmierer, Anbieter und Betreiber solcher Systeme den Begriff „Behinderung“ tunlichst meiden.
Deswegen werden dann andere Begriff gefunden, die den gleichen Umstand anders beschreiben und so den Formalitäten Genüge tun. Wer also unter einer körperlichen Einschränkung leidet, die ihn oder sie vom Erreichen der für das jeweilige Alter und Geschlecht ansonsten geltenden Kilometerleistung abhält, klickt dieses Kästchen an. Die Auswertung wird dann durch den Wanderwart separat und unter Berücksichtigung der Einschränkung individuell ausgewertet.
Ich nutze das eFB und möchte am Wanderfahrerwettbewerb (WFA) teilnehmen. Was muss ich am Saisonende machen?
Das ist das Schöne am eFB – man hat als Kanute am Saisonende nichts weiter zu tun! Alle Fahrten sind eingegeben worden, das Fahrtenbuch ist aktuell, dann ist alles gut. Der Wanderwart des Vereines kann nun die Fahrten „seiner“ Kanuten bestätigen (wenn oder sie es nicht schon unterjährig getan hat) und die Auswertung im eFB an die nächste Ebene, also den Bezirk oder den Landesverband weiterleiten.
Die Voraussetzung dafür, dass man am Saisonende als Kanute nichts zu tun hat ist, dass man zu Beginn oder aber an jedem beliebigen Tag der Saison seine Teilnahme am Wettbewerb erklärt hat. Wie das geht, erklärt der folgende Abschnitt des Online-Handbuches.